7 Punkte zur Remigration AfD KV Weiden
Wie die AfD den Begriff „Remigration“ definiert:
Remigration umfasst alle Maßnahmen und Anreize zu einer rechtsstaatlichen und gesetzeskonformen Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer in ihre Heimat.
1. Gemäß Bundestagswahlprogramm 2021 werden wir entsprechend den gesetzlichen Regelungen die ca. 250.000 vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer konsequent abschieben. Während die Bundesregierung von einer „Rückführungsoffensive“ nur redet, werden wir eine solche Offensive im Rahmen einer Remigrationsagenda“ tatsächlich umsetzen. Geltendes Recht zu vollziehen ist eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit für die AfD.
2. Weiterhin fordern wir in unserem Europawahlprogramm 2024 im Kapitel „Remigration statt Talentabwerbung“, dass ein humanitärer Aufenthalt nur so lange gewährt wird, wie tatsächlich ein Fluchtgrund besteht – da es sich grundsätzlich um ein Recht auf Zeit handelt, das keine Anwartschaft auf dauerhafte Einwanderung begründet. Betroffen hiervon wären insbesondere auch nicht persönlich verfolgte Bürgerkriegsflüchtlinge mit „subsidiären“ Schutz, sobald in deren Heimat wieder Frieden herrscht.
3. In diesem Sinne wollen wir die seit 2015 rechtswidrig unter Verstoß gegen die Zuständigkeitsregeln der Dublin-Verordnung sowie gegen Artikel 16a Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz (kein Asyl bei Einreise aus sicherem Drittstaat) und § 18 Asylgesetz (Pflicht zur Zurückweisung an der Grenze) erfolgte Massenzuwanderung umkehren. Insbesondere unter aus Syrien und Afghanistan stammenden Personen, in deren Herkunftsländern die Kampfhandlungen weitestgehend beendet sind, sehen wir daher ein großes „Remigrations“- Potential, das sogar von den Regierungen der jeweiligen Herkunftsländer ausdrücklich eingefordert wird.
4. Ausländische Gefährder, Extremisten und schwere Straftäter wollen wir vorrangig zurückführen, entweder in ihre Herkunftsländer oder in aufnahmebereite Drittstaaten. In dieser Hinsicht dient rechtsstaatliche Remigration dem Schutz aller rechtstreu in Deutschland lebenden Menschen. Die Ausweisung bei Gewalt-, Drogen-, und exualdelikten, bei Clan-Kriminellen sowie bei organisierter Kriminalität wollen wir erleichtern.
5. Auch der Import ausländischer Konflikte gefährdet zunehmend den inneren Frieden. Wer die Konflikte seiner Heimat unter Begehung von Straftaten nach Deutschland trägt, sollte sein Aufenthaltsrecht verlieren.
6. Schließlich übersteigt die derzeitige Einwanderung in unser Sozialsystem bei weitem unsere finanziellen Möglichkeiten. Das Recht, sich langfristig in Deutschland aufzuhalten, wollen wir daher verstärkt davon abhängig machen, ob jemand seinen Lebensunterhalt für sich und seine Familie selbst verdient – sofern nicht tatsächliche Schutzgründe seinen Aufenthalt begründen.
7. Eine vorausschauende Politik, wie wir sie machen, lässt Remigration erst gar nicht nötig werden, indem sie mittels heimatnaher Zuflucht, wirksamen Grenzschutzes und dem Abbau der derzeit bestehenden Fehlanreize (Bürgergeld, Bleiberecht für Ausreisepflichtige, Turboeinbürgerung) illegale Zuwanderung von vornherein unterbindet.
Diese sieben Forderungen entsprechen der heutigen Rechtslage oder lassen sich jedenfalls mittels verfassungskonformer Gesetzesänderungen umsetzen.
•Die AfD unterscheidet nicht zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund. Alle Deutschen sind ohne Ansehen von Herkunft, Abstammung, Weltanschauung oder Religionszugehörigkeit Teil unseres Staatsvolks.
•Die vielen gut integrierten Bürger mit Migrationshintergrund in Deutschland, welche die Chancen ergriffen haben, die unser Land bietet, leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Sie sind uns ausdrücklich willkommen – die Politik der AfD vertritt auch ihre Interessen!
•Verfassungswidrige Forderungen wie eine willkürliche kollektive Abschiebung von Ausländern unabhängig von einem bestehenden individuellen Aufenthaltsrecht oder gar die Abschiebung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund stoßen auf unsere entschiedene Ablehnung.