Aufnahmeantrag zur Partei- oder Fördermitgliedschaft
Gestalten Sie gemeinsam mit uns die Zukunft unseres Landes und werden Sie Mitglied in der jüngsten in allen Parlamenten vertretenen Partei Deutschlands.
Fragen zum Aufnahmeprozess können Sie gern per E-Mail an ja@afd.de richten.
Als Richtwert für Ihren Mitgliedsbeitrag wird 1% des Nettoeinkommens empfohlen. Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt jährlich 120 Euro.
Bitte beachten Sie den nebenstehenden Hinweis zur Unvereinbarkeit.
Als Förderer der Alternative für Deutschland bleiben Sie parteilos, verpflichten sich aber, mindestens den halben Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.
Im Gegenzug erhalten Sie dieselben Informationen wie die Parteimitglieder und können als Gäste mit Rederecht (aber ohne Stimm- und Antragsrecht) zu Parteitagen zugelassen werden.
Fragen zum Aufnahmeprozess können Sie gern per E-Mail an ja@afd.de richten.
Um die Aufnahme in die AfD beantragen zu können, dürfen Sie keiner konkurrierenden Partei, keiner rechtsextremen, linksextremen oder islamistischen Organisation angehören und müssen sich vorbehaltlos zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen.
Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt einer Organisation angehört haben, die durch deutsche Sicherheitsorgane als extremistisch eingestuft wurde, sind Sie zur Prüfung der Unvereinbarkeitsliste verpflichtet. Sollte diese Organisation dort aufgeführt sein, ist dies gleichzeitig mit dem Mitgliedsantrag schriftlich anzuzeigen.
Sie können den Partei Mitgliedsantrag auch ausdrucken und uns direkt an einem unserer Stammtische übergeben. Oder bringen Sie den Antrag in unser Büro in der Christian-Seltmann-Straße 21, in 92637 Weiden.
Das hat den Vorteil, dass wir Sie gleich persönlich kennen lernen können. Und die Bearbeitungszeit verkürzt sich dadurch.
Personen, die Mitglied einer extremistischen Organisation sind, können nicht Mitglied der AfD sein – weder Parteimitglied noch Fördermitglied. Als extremistisch gelten insbesondere solche Organisationen, welche in der „Unvereinbarkeitsliste“ aufgeführt sind. Für den Wechsel von einer anderen Partei zur AfD gilt eine Frist von 12 Monaten, innerhalb der nur die Fördermitgliedschaft möglich ist.
Ihre im Mitgliedsantrag angegebenen Daten werden von der AfD, den Gliederungen und Sonderorganisationen der AfD für die Übersendung von Einladungen und Informationsmaterial – auch per E-Mail – genutzt. Dieses Einverständnis ist für den Antrag einer Mitgliedschaft erforderlich, kann aber bei Beendigung der Mitgliedschaft jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Hinweis zum Mitgliedsbeitrag/ Parteimitgliedschaft: Der Mindestbeitrag beträgt 120 Euro pro Kalenderjahr. Die Partei empfiehlt ihren Mitgliedern, den tatsächlichen Mitgliedsbeitrag den eigenen Einkommensverhältnissen entsprechend höher als diesen Mindestbeitrag anzusetzen (Richtwert 1% des Jahresnettoeinkommens). In besonderen sozialen Härtefällen kann dieser Mindestbeitrag bis auf 30 Euro pro Kalenderjahr auf Antrag reduziert werden. In diesem Fall verwenden Sie bitte den Antrag in Schriftform, welchen Sie hier erhalten: Aufnahmeantrag für die Parteimitgliedschaft (in Schriftform).
Hinweis zum Mitgliedsbeitrag/ Fördermitgliedschaft: Der Mindestbeitrag beträgt 60 Euro pro Kalenderjahr. Die Partei empfiehlt ihren Mitgliedern, den tatsächlichen Mitgliedsbeitrag den eigenen Einkommensverhältnissen entsprechend höher als diesen Mindestbeitrag anzusetzen (Richtwert 1% des Jahresnettoeinkommens). In besonderen sozialen Härtefällen kann dieser Mindestbeitrag bis auf 15 Euro pro Kalenderjahr auf Antrag reduziert werden. In diesem Fall verwenden Sie bitte den Antrag in Schriftform, welchen Sie hier erhalten: Aufnahmeantrag für die Fördermitgliedschaft (in Schriftform).
Parteispenden und Mitgliedsbeiträge sind in besonders hohem Maße steuerlich begünstigt (§34g EStG).