Gericht stoppt VS-Einstufung der AfD als rechtsextremistisch.
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden:
Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ behandeln oder öffentlich so bezeichnen.
Keine Vorverurteilung. Keine politische Etikettierung ohne gerichtsfeste Grundlage.
Seit Jahren wird versucht, die AfD mit maximaler Lautstärke in eine Ecke zu stellen.
Heute hat ein Gericht klargestellt: In Deutschland gilt Recht – nicht Meinung.
Wir stehen für faire Maßstäbe und gleiche Regeln für alle.
Und genau das setzen wir auch durch.
🔁 Teile das, wenn für dich der Rechtsstaat mehr zählt als politische Kampagnen.