Wir danken der Stadt Weiden für die zügige Beantwortung.

Die Antwort der Stadt Weiden finden Sie hier:

Sehr geehrter Herr Schiller,

die Stadt Weiden i.d.OPf. nimmt zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:

Wie gestaltet sich ab kommenden Montag den 12.04. der Unterricht an den Weidner Schulen?

Es wird auf die angefügte Bekanntmachung der Stadt Weiden i.d.OPf. verwiesen.

Ist Präsenzunterricht zu erwarten?

Es wird auf die angefügte Bekanntmachung der Stadt Weiden i.d.OPf. verwiesen.

Ist ein Schnelltest für die Teilnahme am Unterricht verpflichtend?

Es wird auf die FAQs des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter folgendem Link verwiesen: https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html (Selbsttests an Schulen –Müssen Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte an den Testungen teilnehmen?)

Welche Konsequenzen entstehen, wenn der Schnelltest verweigert wird?

Am Unterricht können nur die teilnehmen, die getestet sind.

Es wird auf die FAQs des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter folgendem Link verwiesen: https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html (Selbsttests an Schulen –Müssen Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte an den Testungen teilnehmen?)

Welche Art der Schnelltests wird an den Weidner Schulen verwendet?

Es werden Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung (Selbsttests) verwendet.

Von welchem Hersteller kommen diese Schnelltests?

Es wird auf die FAQs des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter folgendem Link verwiesen: https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html (Selbsttests an Schulen – Welche Tests kommen an den Schulen zum Einsatz?)

Wie hoch sind die Kosten pro Schnelltest und wer trägt diese Kosten?

Die Tests werden im Auftrag des StMGP ausgeliefert.

Was geschieht mit den Kindern, deren Testergebnis zunächst positiv ist?

Es wird auf die FAQs des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter folgendem Link verwiesen: https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html (Selbsttests an Schulen – Was ist nach einem positiven Testergebnis zu tun?)

Werden diese Kinder separat betreut und wer übernimmt diese Betreuung?

Gemäß dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16.03.2021 ist hier folgendes anzuführen:

Je nach Zustand und Alter der Schülerin bzw. des Schülers sollte bis zum Eintreffen der Erziehungsberechtigten eine in Bezug auf die individuellen Reife der Schülerinnen und Schüler und die räumlichen örtlichen Gegebenheiten angepasste geeignete Betreuung bzw. Beaufsichtigung sichergestellt werden. Auf die einschlägigen Hygienebestimmungen (insbesondere Maske, Mindestabstand, Lüftung) ist zu achten.

Wie werden die Schnelltests entsorgt? Insbesondere, wie werden vermeintlich kontaminierte und hochgefährliche positive Proben entsorgt?

Es wird auf die FAQs des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter folgendem Link verwiesen: https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html (Selbsttests an Schulen – Wie muss das Material nach Testdurchführung entsorgt werden?)

11. Wie stellt sich die Schulverwaltung der Tatsache, dass Schnell- und PCR-Tests erhebliche Fehlerquoten aufweisen und auch keine Infektionen nachweisen können. In einem Gerichtsurteil in Wien wurden diese Tests per se als völlig ungeeignet befunden.

Es wird auf die FAQs des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter folgendem Link verwiesen: https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html (Selbsttests an Schulen – Wie zuverlässig sind die Selbsttests?)

Wie ist ein Ausschluss vom Unterricht mit dem Recht auf Bildung zu vereinbaren?

Es ist keinesfalls gesichert, dass das Homeschooling, wie es momentan durchgeführt wird, zu einem zufriedenstellenden Bildungserfolg führt.

Diese Frage wäre an das Bayerische Staatsministerium zu richten, nicht an die Kreisverwaltungsbehörde.

Warum wird in einer Klasse mit lauter negativ getesteten Kindern und Lehrern die Maskenpflicht, das Lüften und das Abstandsgebot nichtaufgehoben?

Hierzu kann seitens der Schulabteilung keine Aussage getroffen werden; momentan gelten die Regelungen gemäß der 12. BayIfSMV.